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Fördermittelbeantragung


  oder :

„auf in die nächste Runde des bürokratischen Wahnsinns“


Ab Juli 2007...

Noch am Tag der Kaufvertragsunterzeichnung machten wir in der Stadtverwaltung einen Termin für eine „Sanierungssprechstunde“ in der darauf folgenden Woche. Ergebnis dieser ersten Besprechung mit dem „Sanierungsbeauftragten“, einem von der Stadt beauftragten Architekturbüro (im Übrigen dasselbe, welches sich noch wenige Jahre zuvor im Rahmen der Stadtplanung deutlich für den Abriss der beiden Häuser einsetzte) war zunächst die Erkenntnis, dass es sich bei unserem Anliegen wohl um einen ganz besonderen, außergewöhnlichen und vorher nie dagewesenen Fall handelt. Große Probleme bereitete sowohl die Thematik Denkmalschutz in Verbindung mit der Lage im Stadtsanierungsgebiet als auch unser Anliegen, als Restauratoren möglichst viele Arbeiten, praktische wie auch gewisse planerische, in Eigenleistung auszuführen.

Eine der wenigen klaren Aussagen zum weiteren Vorgehen bezüglich einer Fördermittelbeantragung war, dass die theoretisch mögliche Förderung aus Mitteln des Denkmalschutzes eine „vorrangige Fachförderung“ darstellt und eine Beantragung von Mitteln aus der Stadtsanierung erst erfolgen kann, wenn man definitiv von Seiten des Denkmalschutzes keine Förderung erhält.

Im Klartext: zuerst den Antrag auf Fördermittel des Denkmalschutzes beim Regierungspräsidium Chemnitz stellen und diese Entscheidung abwarten.

Dafür gibt es nun einen Stichtag, den 30.09., bis zu dem Anträge für Maßnahmen des darauffolgenden Jahres eingereicht werden müssen. Verpasst man diesen Stichtag, heißt es, ein Jahr länger warten.

Natürlich ist solch ein Antrag nicht mal schnell ausgefüllt. Die notwendigen Formulare erhält man zwar bei der zuständigen örtlichen Denkmalschutzbehörde, es müssen jedoch noch etliche Schreiben, Listen und amtliche Formulare beigelegt werden. Grundlegend braucht man erst einmal Kostenangebote für die geplanten Baumaßnahmen, um die Kosten zu berechnen. (Die Förderung aus Denkmalschutzmitteln kann bis zu 60% betragen, bezieht sich jedoch nur auf den sogenannten „denkmalpflegerischen Mehraufwand“, also die Kosten, welche aufgrund der Anforderungen des Denkmalschutzes zusätzlich zu den normalen Baukosten entstehen, beispielsweise die Mehrkosten profilierter Holzfenster gegenüber weißen Plastikfenstern etc. .)

Weitere wichtige Vorausetzungen für die Bearbeitung eines Fördermittelantrags sind die Erteilung einer „denkmalschutzrechtlichen Genehmigung“ für die geplanten Arbeiten (welche ohnehin bei jedem baulichen Eingriff an einem denkmalgeschützten Gebäude eingeholt werden muss) sowie die Erteilung einer „Sanierungs-Genehmigung“ von Seiten der Gemeinde. Hinzu kommen Grundbuchauszüge (welche in unserem Fall Ende September noch nicht vorlagen, da das Grundbuchamt zur Zeit sehr lange Bearbeitungszeiten hat), Sanierungs-und Nutzungskonzepte, Fotodokumentationen, Maßnahmebeschreibungen (dafür reicht es nicht, die ausführlichen Angebote der Handwerker beizulegen, nein, man muss diese Position für Position in eine vorgefertigte Tabelle übertragen). Da wir ungefähr wussten, welche Arbeit das alles macht, konzentrierten wir uns von nun an darauf, alle notwendigen Unterlagen zusammenzutragen, um den Stichtag einhalten zu können. Am 28. September reichten wir zwei (für jedes Haus natürlich getrennt) Hefter mit jeweils ca. 50 Seiten bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein.


08.11.2007

Heute erhielten wir die Eingangsbestätigung für unseren Antrag beim Regierungspräsidium. Nachgefordert wird der (immer noch nicht erhältliche) Grundbuchauszug sowie eine Bestätigung, dass keine Fördermittel aus anderen Programmen (wie eben der Stadtsanierung) beantragt werden.


11.12.2007

Nachdem wir die fehlenden Unterlagen fristgemäß nachgereicht haben, erhalten wir heute als erste positive Reaktion auf unseren Fördermittelantrag die Genehmigung zum „vorfristigen Maßnahmebeginn“. D.h., wir dürfen (theoretisch) mit Bauarbeiten  beginnen, ohne dass sich dies negativ auf deren Förderfähigkeit auswirkt. Natürlich sagt diese Genehmigung noch nichts darüber aus, ob bzw. wieviel Förderung man eventuell erhält. Diese Entscheidung wird erfahrungsgemäß im März gefällt, wobei die zur Verfügung stehenden Geldmittel sowie die Bedeutung der zu fördernden Objekte ausschlaggebend sind.  Auf Grund der stets weniger werdenden öffent-lichen Zuwendungen machen wir uns eigentlich wenig Hoffnung, als „Privatleute“ etwas aus diesen Topf zu bekommen.

So weit, so gut. Der Witz an der ganzen Sache ist aber der, dass wir eben nicht anfangen können, da wir uns ja die Möglichkeit offenhalten müssen, Mittel aus dem Stadtsanierungprogramm zu beantragen, für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass wir vom Denkmalschutz nichts bekommen.  Dies geht jedoch nur, wenn diese Maßnahmen eben noch nicht begonnen worden. Eine Art Vorgenehmigung wie beim Denkmalschutzantrag ist im Stadtsanierungsprogramm nicht vorgesehen, was, wie in unserem Fall deutlich wird, ein Riesenproblem sein kann. Also weiterwarten, bis März...?!


02.06.2008

Nachdem wir uns im März telefonisch nach dem Bearbeitungsstand der Fördermittelanträge erkundigt hatten,wurden wir auf Ende Mai vertröstet...

Ende Mai ist nun vorbei, nach mehren Versuchen erreiche ich heute endlich die zuständige Dame vom Regierungspräsidium/Abt. Denkmalschutz. Erst etwas kurz angebunden, nach und nach freundlicher und gleichzeitig deprimierender antwortet man mir auf meine vorsichtige Nachfrage nach dem Stand der Fördermittelbescheide und wann denn endlich mit diesen zu rechnen wäre. Eine Hiobsbotschaft! Noch immer hat die Stelle selbst noch keine Zusagen, wie viel bzw. ob überhaupt Geld für Förderprojekte in diesem Jahr vom sächsischen Innenministerium bereitgestellt wird und verteilt werden kann.

Auf meinen Hinweis hin, das uns diese Verzögerung in arge Bedrängnis bezüglich der eventuell noch möglichen Förderung über die Stadtsanierung bringt, rät man uns, diese Variante voranzutreiben, einen Negativbescheid anzufordern (worüber uns vor einem halben Jahr  noch gesagt wurde, dass dies nicht möglich sei) und somit auf Denkmalförderung zu verzichten. Ohne viel Phantasie lies sich die Aussage dahingehend interpretieren, dass wohl grundsätzlich Objekte, welche sich zugleich in Stadtsanierungsgebieten befinden, nicht mit Denkmalfördermitteln bedacht werden (sollen/dürfen).

Ich falle aus allen Wolken, ein halbes Jahr verschenkte Zeit, tagelang ausgearbeitete Fördermittelanträge völlig umsonst. Was hätte in dieser Zeit bereits geschafft werden können!?

Die Dame am Telefon ist sehr nett und selbst ob der Situation verzweifelt, so dass ich meine Wut nicht auch noch an ihr auslassen kann. Wütend bin ich nicht, weil wir kein Geld bekommen sollten (darauf hatten wir eh kaum zu hoffen gewagt), aber die Zeit, die schöne Zeit...!

Um so schneller sollte es nun gehen! Aber nein - erst mal hat der Stadtrat Sommerpause, die nächsten 2, 3 Monate geht ohnehin kein Beschluss durch den Stadtrat.

Sollen wir die ganze Geschichte mit der Förderung einfach sein lassen, lohnt sich soviel Aufwand, soviel Zeit und auch zusätzliche Kosten, kriegen wir das nicht vielleicht auch so hin, ohne diese ganze Bürokratie... einfach mal losarbeiten!

Doch der finanzielle Aspekt ist leider nicht zu verachten, und auf die Möglichkeit, dabei evtl. etwas Unterstützung zu bekommen, sollte man nicht leichtfertig verzichten.

Nun heißt es also, „Sommerpause“ nutzen um für den Fördermittelantrag bei der Stadt alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, Angebote einzuholen, zu planen und zu rechnen, wieder einmal.


25.07.2008

Auch wenn es eigentlich keine Post ist, über die man sich freut, sind wir glücklich, nun endlich unsere „Ablehnungsbescheide“ bezüglich der Denkmalförderung in den Händen zu halten. Was vor einem halben Jahr noch nicht machbar war (und diese Erfahrung haben nicht nur wir gemacht), hat nun auf einmal einen rechtlich korrekten Hintergrund:

Für die Bewilligung aller bis zum 30.09.2007 im RP Chemnitz eingegangenen Zuwendungsanträge gelten gemäß der geänderten Verwaltungsvorschrift des sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen (…) vom 10.06.2008 zukünftig neue Bewilligungskriterien. Diese Kriterien beinhalten u.a. einen Ausschluss von Förderungen, wenn das betreffende Objekt in einem Gebiet der Städtebauförderung liegt.

Für in diesen Gebieten liegende Kulturdenkmale müssen künftig verstärkt Fördemittel aus dem Programmen der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden. In diesen Programmen stehen ausreichend Finanzhilfen  des Bundes und des Landes zur Verfügung, so dass die Änderung der Förderpraxis sachlich begründet ist.

Ausgenommen bleiben nur Maßnahmen mit ausschließlich denkmalpflegerischer Zielsetzung an der beweglichen Ausstattung eines Kulturdenkmales, wie z.B. Kunstgegenstände, Inventar oder Ähnlichem.“.

(Zitat Negativbescheid RP Chemnitz)

Somit ist Weg in die Stadtsanierungsfördermittelbeantragung erst mal grundsätzlich offen. Dafür sind genaue Kostenplanungen notwendig, um vom zuständigen Sanierungsbeauftragten die Höhe der möglichen Förderung ermitteln zu lassen. Dies geht entweder über eine Schätzung, die ein Architekt anhand von DIN Richtlinien ausarbeitet (wie realistisch dies bei einem 200 Jahre alten Haus mit nicht genormten Baumaterialien und -techniken ist, kann man sich vorstellen), oder, was uns wesentlich praktikabler und sowieso unabdingbar erscheint, über das Einholen von mindestens drei vergleichbaren Kostenangeboten je Gewerk.

Doch auch das ist nicht so problemlos, wie man vielleicht denken mag. Denn keinesfalls schreit jeder Handwerksbetrieb „ja, hier!“, wenn man einen Auftrag in Aussicht stellt, der nach heutigen Maßstäben etwas mehr als die „Standartausführung“ verlangt. Bei Kommentaren wie „das macht doch heut keiner mehr“, und Blicken, die angesichts des Gebäudezustandes offensichtlich an unserem Verstand zweifeln, sind wir nicht geneigt, denkmalgerechte Arbeit und Einstellung, zu erwarten.

Positiv stimmt dagegen die Erfahrung, dass oft v.a. „junge“ Handwerker unserer Generation von Anfang an Begeisterung vermitteln und wirkliches Interesse und Lust auf eine anspruchsvolle, ihr Können fordernde Aufgabe zeigen.

Natürlich dauert es seine Zeit, bis man für fünf verschiedene Aufgaben (Dachdeckung, Zimmererarbeiten, Fenster-/Türenaufarbeitung, Maurer-/Lehmbauarbeiten, Außenanlagen/Pflasterer) Leistungsverzeichnisse formuliert, je drei interessierte Firmen gefunden, sich mit diesen vor Ort getroffen und die ausgefüllten Angebote zurück erhalten hat (Sommerzeit=Urlaubszeit - nur nicht bei uns).

Nun arbeiten wir konkret auf die nächste Sitzung des technischen Ausschusses im September hin und hoffen, zu diesem Termin alle notwendigen Unterlagen zusammenzuhaben, um endlich Gewissheit über das ob und wieviel einer Förderung aus den Stadtsanierungsprogramm zu bekommen und daraufhin endlich mit den ersten Arbeiten beginnen zu können.


12.08.2008

Und wieder treibt uns eine eben mal geänderte Verwaltungsvorschrift fast in den Wahnsinn. Nach einem Gespräch mit der eben aus dem Urlaub zurückgekehrten Bearbeiterin in der Stadtverwaltung erfahren wir heute, dass die Praxis bezüglich der drei einzuholenden Kostenangebote für die (realistische) Baukostenplanung im Vorfeld der Sanierungsmittelbeantragung Schnee von gestern ist. Nun gilt nur noch die Berechnung nach DIN. Und ein weiteres Mal: umsonst Zeit und Papier ran gehetzt, um ja alles möglichst schnell zusammen zu bekommen, Arbeitszeit vergeudet, um sich mit Handwerkern zu treffen, sich noch mehr Stress gemacht als eh schon ist.

Jetzt also: einen Architekten suchen, der diese Aufstellung nach DIN für uns macht, und dass innerhalb von drei Tagen, wenn das Ganze in die nächste Stadtratssitzung soll. (Denn die Bearbeiter, für die die Vorschrift ja auch neu

ist, brauchen auch dementsprechend mehr Zeit zur Vorbereitung). Eine zeitliche Utopie, zumal wir gerade auswärts arbeiten und der in Frage kommende Planer anderweitig voll beschäftigt ist.

Doch aber, auch etwas Positives brachte die Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Stande. So hätte sich der pauschale Fördersatz von 30% auf 40% erhöht und auch der Anteil der Eigenleistung, welcher gefördert werden kann, ist gestiegen. Zudem entfällt die Unterscheidung von Außenhüllen- bzw. Gesamtsanierung. Das ist ja mal was! Doch das sind natürlich wieder ganz andere Voraussetzungen, die ein gründliches Überarbeiten der Maßnahmenplanung erfordern.

Neuer realistischer Termin für die Einbringung des Fördermittelantrags bzw. der Sanierungsvereinbarung in den Stadtrat: Oktober 2008. Wenn´s dafür aber wirklich etwas mehr Förderung gibt, tröstet das ja dann doch über die Verzögerung hinweg.


08.12.2008

Nachdem wir nun nach Änderung der Verwaltungsvorschrift unsere Fördermittelanträge inklusive einer Kostenschätzung nach DIN (vom Architekten) neu ausgearbeitet und „aktualisiert“ hatten, kam die diesbezügliche

Entscheidung am 12. November 2009 vor den Stadtrat.

Vielleicht war es besser, dass wir persönlich an diesem Abend nicht anwesend sein konnten, denn diversen Berichten zufolge ging es wieder „hoch her“.

Schließlich wurde aber mit einer Mehrheit von  12:7  Stimmen (2 Enthaltungen) beschlossen, uns eine Förderung von 57 bzw. 58% zu gewähren.

Was haben wir uns gefreut, endlich ein konkretes und auch noch so positives Ergebnis zu erfahren.

Ein Fördersatz von über 50 % klingt auf den ersten „Blick“ fast paradiesisch, verfälscht jedoch etwas die Tatsachen.

Grundsätzlich ist ein so hoher Förderbetrag möglich, weil (siehe Eintrag vom 12.08.) nach neuer Verwaltungs-vorschrift nun eine pauschale Förderung von 40% festgelegt ist, welche sich bei besonderen Gegebenheiten (Denkmalschutz) um weitere 25% erhöhen kann. Stets spielt bei der Festlegung des genauen Fördersatzes jedoch die Berechnung der „unrentierlichen Kosten“ eine wesentliche Rolle. D.h. auf deutsch, es wird ausgerechnet, welchen Ertrag (Miete etc.) man zukünftig mit dem fertig sanierten Objekt erzielen wird und um wie viel dieser Ertrag höher ist, als vor der Sanierung. Das Ganze wird dann den geplanten Ausgaben gegenübergestellt und quasi nur das gefördert, was man nicht durch die (rein hypotetischen !) Einnahmen in den nächsten 20(?) Jahren wieder einnimmt.

Bei uns bezieht sich die Förderung nur auf die von uns beantragten Kosten für die Sanierung der „Außenhülle“, d.h. Dach, Fassade, Fenster, Fachwerk, Außenanlagen). Wir hatten nur diese Maßnahmen beantragt, da dies (noch zu Zeiten der alten Verwaltungsvorschrift) die einfachere, schnellere und unkompliziertere Methode gewesen ist. Zudem stellen diese Maßnahmen für uns im Moment die wichtigsten und auch kostenintensivsten Arbeiten dar, der Innenausbau wurde erstmal als zweitrangig betrachtet, ging es doch seit jeher darum, die Gebäudesubstanz erst mal zu sichern und zu erhalten  und so den Gebäuden eine Zukunft zu geben.

Dem ist nun nicht mehr so. Trotz der Beschränkung der Förderung auf die Außenhülle mussten zur Berechnung der unrentierlichen Kosten einer Gesamtsamtsanierung zugrunde gelegt werden („eine sanierte Gebäudehülle allein lässt sich ja nicht vermieten“).

Und da nach Abschluss der Sanierung die Fördersätze noch mal nachträglich genau berechnet werden (und dann ggf. auch Fördermittel inkl. Zinsen zurückgezahlt werden müssen),  muss dann auch das gesamte Objekt fertig und nutzbar und alle Arbeiten abgerechnet sein.

Das bedeutet, dass wir bis 2013 (dann läuft das Förderprogramm für dieses Stadtsanierungsgebiet aus, falls keine Verlängerung erfolgt) alles fertig und bezahlt haben müssen, obwohl sich die Förderung nur auf die Kosten für die Außenhülle bezieht. Wenn man davon ausgeht, dass für den Innenausbau noch einmal fast ebenso hohe Kosten geschätzt werden wie für die Außenhülle, kann man also sagen, dass man insgesamt vielleicht etwa 25% der gesamten Baukosten gefördert bekommt. Schwierig erscheint uns jetzt nur die Verengung des zeitlichen Rahmens, bis 2013, da wir von Anfang an keine Blitzaktion vorhatten, sondern das Ganze eher Stück für Stück, wohlüberlegt und bautechnisch fundiert angehen wollten.

Auch dem Aspekt, dass wir den Sanierungs- bzw. Restaurierungsprozess als solchen auch nutzen wollen (Schulprojekte, Workshops, begleitende Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, etc., nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“) kommt die nun gebotene Eile nicht gerade entgegen.

Von Seiten der Stadt wurde uns zugesagt, bezüglich einer möglichen Verlängerung des Sanierungszeitraumes weiter mit der „geldgebenden“ SAB (Sächs. Aufbaubank) zu verhandeln.


15.01.2009

Heute Termin zur Besprechung der sog. „Sanierungsvereinbarung“ mit Bauamt und Sanierungsbeauftragtem. Es tun sich jede Menge Unklarheiten, Überraschungen, Hürden auf. Neben der oben bereits erläuterten Problematik der zeitlichen Begrenzung des Durchführungszeitraumes werden uns u.a. folgende Details erläutert:

-Bei der Berechnung des zukünftigen Mietertrags, welcher sich auf die Rentabliität und somit auf den prozentualen Fördersatz auswirkt, wird für das Haus Nr. 12 eine „gewerbliche“ Nutzung angesetzt, da wir (siehe Nutzungskonzept) hier eine Vermietung als Ferienhaus angedacht haben. Das dies gewerberechtlich wie auch steuerrechtlich keinesfalls als „Gewerbe“ gilt, spielt im Rahmen der Förderrichtlinien eben mal keine Rolle. Wir hätten wohl besser „geplant“, selbst einzuziehen!

-Vor Beginn der Bauarbeiten sind jeweils eine Feuerversicherung, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Das mit der Feuerversicherung hatten wir schon über längere Zeit versucht, leider sah sich bisher keine Gesellschaft in der Lage, ein denkmalgeschütztes!!! unbewohntes!!! Fachwerkhaus!!! für den Fall eines Brandes wenigstes in Höhe der Beräumungskosten zu versichern. Ironischerweise wird einem unter diesen Voraussetzungen sofort unterstellt, das Haus „warm abtragen“ zu wollen um dann zu kassieren...

Leider hatten wir auch nicht das Glück, wie die meisten Käufer solcher Gebäude, eine bestehende Altversicherung fortführen zu können, da die Häuser über die städtische Sammelversicherung versichert waren, welche uns alsbald nach dem Kauf kündigte.

-Im Rahmen der förderfähigen Eigenleistung können nur die Arbeitsstunden des „Bauherren“ berücksichtigt werden. Ob dies diesen persönlich meint oder ob zumindest Familienagehörige mitgezählt werden, konnte keiner so genausagen. Gerade bezüglich des Innenausbaus erscheint uns diese Regelung äußerst problematisch und schwer mit unseren Zeit- und Finanzplanungen vereinbar.


März 2009

Nach ausführlichem Nachdenken und Abwägen sind wir zu der Erkenntniss gekommen, dass wir uns unter den genannten Bedingungen nicht auf die über 50%ige Förderung einlassen wollen. Es erscheint uns einfach zu bedenklich, in  einem um 2 Jahre gekürztem Zeitraum das doppelte an Geld ausgeben zu müssen, um die Vorraussetzungen für den hohen Fördersatz zu schaffen. Schaffen wir dieses nicht, droht die Rückzahlung der Fördemittel plus Zinsen (und das nicht zu wenig und vom Tag der Auszahlung an!)

Wir haben also beschlossen, auf eine Alternativlösung, welche zwischenzeitlich im Gespräch war, zurückzugreifen.

So lassen wir die Maßnahmen im Innenbereich vollständig aus Förderung und Rentabilitätsberechnung heraus, wodurch sich ein geminderter Fördersatz ergibt. Es wird quasi davon ausgegangen, dass das Innere der Häuser schon in Ordnung ist. Um von Seiten der Stadt sicherzustellen, dass dennoch als Ergebniss (nun wie gehabt bis 2015) eine Komplettsanierung stattgefunden hat, wird dies auf anderem Wege in einem „Zusatzabkommen“ abgesichert.

Die Baukosten für die Außenhüllen werden nun also laut Berechnung mit 31% bzw. 37% bezuschusst. Dass im Vorentwurf zur Sanierungsvereinbarung dabei mal locker auf jeweils 30% abgerundet wurde, war sicherlich ein Flüchtigkeitsfehler.


14.04.2009

Jens unterschreibt endgültig die Sanierungsvereinbarungen. Es kann also losgehen:

Hier geht´s weiter zum „Bautagebuch“

Ach ja, und eine Versicherung haben wir auch noch gefunden!



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