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Denkmalwertigkeit oder

„Wozu Denkmalschutz?

Was ist überhaupt ein Denkmal?

Warum stehen gerade diese Häuser unter

Denkmalschutz?“


Eine Begründung, warum die beiden Häuser unter Denkmalschutz stehen,

liest sich etwa wie folgt:


„Bei den beiden benachbarten Gebäuden handelt es sich um Baudenkmale von besonderer stadt- und architekturgeschichtlicher Bedeutung. Als zwei der letzten erhaltenen Gebäude, welche bereits vor dem letzten großen Stadtbrand erbaut wurden, bilden sie in der

heute überwiegend durch gründerzeitliche sowie neuzeitliche Bebauung geprägten Innenstadt einen der letzten Hinweise auf die Besiedlungsgeschichte (im Gebiet des heute unterirdisch verlaufenden „Krötenbaches“) und die Bebauungsstruktur früherer Jahrhunderte.“

Bei beiden Gebäuden, welche in der Vergangenheit oft als Weberhäuser bezeichnet wurden, handelt es sich um typische Handwerkerhäuser, in welchen zuletzt ein Stellmacher sowie ein Schuster arbeiteten und lebten sowie kleine Läden betrieben.

Zusammen mit den Stall- bzw. Schuppenanbauten und den Gartenanlagen sind sie Zeugnisse der alten Ackerbürgerstadt  und reflektieren die städtische Bau- Wohn- und Handwerkskultur um 1800 in Treuen.

Hervorzuheben ist die bei beiden Häusern noch recht umfangreich und authentisch erhaltene, historische Bausubstanz. Bei beiden handelt es sich um zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhäuser mit einfachem Satteldach, massiv errichteten Küchenteilen und einer Holzbohlenstube (mit ehemals vorhandenem Umgebinde) im Erdgeschoss.

Nach aktuellen Erkenntnissen wird für die beiden Häuser eine Erbauungszeit um 1809 bzw. 1822 angenommen, wobei diese Angaben aus „zweiter Hand“ stammen und bisher keine entsprechenden bauhistorischen Untersuchungen durchgeführt wurden. Auch historische Bauakten etc., welche bis in die Bauzeit zurückreichen, scheinen leider nicht mehr zu existieren.


Erschreckend ist für uns persönlich immer wieder die allgemein vorherrschende, negative Grundeinstellung der meisten Leute, wenn irgendwo das Wort „Denkmalschutz“ fällt. Immer wieder bekommen wir als eine der ersten Reaktionen zu hören: „Aber da müsst ihr Euch ja auch noch an die vielen Auflagen vom Denkmalschutz halten!!! Aber da könnt ihr ja gar nicht wie Ihr wollt!?“ usw.

Wir finden es sehr schade, dass offenbar zumeist aus Unwissenheit, oft aber auch aus reiner Ignoranz bzw. manchmal einfach aus notorischer „Anti-Haltung“ heraus vieles in diesem Zusammenhang schlecht geredet wird, obwohl doch bei genauerer Betrachtung viel Positives zu nennen wäre.

Wir suchen oft nach Erklärungen für diese weit verbreitete Skepsis und glauben mittlerweile, dass es wohl eine Mischung ist aus fehlendem Wissen, negativer Beeinflussung durch entsprechend einseitig meinungsbildende und oft leider auch fachlich unkorrekte oder gar falsche Berichterstattung in den Medien („Schandfleck endlich verschwunden“) sowie einer fehlenden Sensibilisierung der Behördenvertreter, welche oft nicht Zeit, Mittel und Talent haben, denn positiven Sinn ihres Tuns jedem zu vermitteln.


Vielleicht können wir auch mit dieser Seite ein wenig zur Aufklärung beitragen, auch wenn wir wissen, wie schwierig oft die Argumentation gegen festgefahrene Meinungen ist. Natürlich ist uns klar, dass nicht jeder „so verrückt“ sein kann wie wir und sich „aus Spaß“ ein altes Haus aufbürden kann, wir würden uns aber freuen, wenn mancher vielleicht zukünftig mit einem anderem Blick durch seine Umgebung geht.



Info Denkmalschutz:


Denkmalschutz ist keine Erfindung des letzten Jahrhunderts. Bereits in der Antike erkannte man, dass man z.B. wichtige Monumente oder Bauschmuck historischer Gebäude vor Zerstörung oder Weiterverwendung als „Baustoff“ schützen muss.

Später wurde z.B. der Künstler Raphael im frühen 16. Jhd. vom Papst mit der Ausgrabung, Inventarisation und Rekonstruktion antiker Bauten beauftragt.

Verschiedenste Ansätze, Ansichten und Interpretationen von Denkmalpflege ändern sich mit den Prioritäten der unterschiedlichen Zeitepochen.

Während bis ins 18. Jhd. der Denkmalbegriff eher im Wortsinne verstanden wurde (Grabsteine, Inschriften, Monumente), begann man im 19. Jhd. bis dahin unvollendete Großbauten wie zum Beispiel die Dome in Köln und Meißen oder auch die Türme der Jacobikirche in Oelsnitz/V. zu vervollständigen und vorhandene Bauwerke zu überarbeiten, um ein „stilreines, echtes“ Erscheinungsbild zu erhalten und einer romantischen, etwas rückwärtsgewandten, geschichtlichen Verklärung zu frönen. Ausprägung und Wirken der ab dem 19. Jhd. auch staatlich verankerten Denkmalpflege ist dabei natürlich stets von der jeweiligen politischen Situation, der jeweilig herrschenden und geldgebenden Schicht abhängig.

Zu den meisten Zeiten wurde stets besonderer Wert auf hochrepräsentative Bauten wie Kirchen, Schlösser, Burgen gelegt und fast ausschließlich deren Erhaltung und Restaurierung vorangetrieben. In den letzen Jahrzehnten hat man erkannt, dass auch oder gerade die Zeugnisse der Volkskultur, welche in der jüngsten Zeit in nie dagewesener Menge und Geschwindigkeit verloren gegangen sind, des Schutzes bedürfen um der Nachwelt erhalten zu bleiben.


Heute ist Denkmalschutz „Ländersache“, d.h. jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz.

Im Sächsischen Denkmalschutzgesetz (Sächs.Dschg vom 03.03.1993) heißt es u.a.:

„Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen (…), deren Erhaltung

wegen ihrer

 geschichtlichen,

 künstlerischen,

 wissenschaftlichen,

 städtebaulichen oder

 landschaftsgestaltenden

Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.“


„Kulturdenkmale (…) können insbesondere sein:

 Bauwerke,

 Siedlungen und Ortsteile, Straßen- oder Platzbilder

oder Ortsansichten von besonderer städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung,

 Werke der Garten- und Landschaftsgestaltung, historische Landschaftsformen wie Dorffluren, Haldenlandschaften,

 Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte,

 Orte und Anlagen zu wissenschaftlichen Anlagen und Systemen,

 Steinmale,

 unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen…,

 Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks,

 Sammlungen“


Zusätzlich wird als Voraussetzung angesehen, dass das Objekt aus einer abgeschlossenen, historischen Epoche, also aus vergangener Zeit stammt. Diese Objekte haben somit geschichtliche Zeugnisfunktion und spiegeln den Stil, die Bauart, den Geschmack etc. früherer Zeiten wieder.

Bei der Beurteilung der Bedeutung eines Denkmals werden Merkmale wie Alter, Authentizität, Seltenheit, Einzigartigkeit, Erhaltungsgrad usw. herangezogen


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